Auf den Almen kommt es Jahr für Jahr zu un­angenehmen Vorfällen zwischen Wanderern und Almvieh, manche gehen schlimm aus und enden vor Gericht.

Kürzlich wurden ein angeklagter Almbauer und sein Tierhalter vom Obersten Gerichtshof (OGH) freigesprochen. Auf der Alm waren Weideviehschilder angebracht, Wanderern mit Hunden darf zugemutet werden, dass sie sich der Gefahren mit Mutterkühen bewusst sein müssen.

Was war passiert? 2010 wurde eine Frau mit zwei Hunden beim Wandern auf einer Kärntner Alm von einer Mutterkuh angegriffen und verletzt. Sie verklagte den Tierhalter und den Almbewirtschafter daraufhin auf Schadenersatz. Der Fall wurde nun beim OGH entschieden. Beide Beschuldigten wurden freigesprochen, die angebrachten Schilder waren für die Entscheidung nicht unwesentlich. Die Richter befanden, dass die aufgestellten Informationstafeln „Achtung, Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr“ ausreichen, sie waren sogar an beiden Ausgangspunkten zur Alm aufgestellt. Der Almsommer und die Wandersaison stehen vor der Tür. Es wird den Almbewirtschaftern deshalb empfohlen, die entsprechenden Weideviehschilder auf ihren Almen an den Ausgangspunkten für Wanderungen anzubringen. Die Schilder sind bei der Firma Schrall in Winklern/Mölltal erhältlich, Tel. (0 48 22) 73 77,

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