Unser Versicherungspaket dient zur rechtlichen Hilfestellung bzw. Deckung jener Schäden, die im Rahmen der Almbewirtschaftung (z.B. Vorfälle mit Weidetieren) aber auch bei der Beantragung von Prämien (ausgenommen Almfutterflächen) entstehen. Die Haftpflichtversicherung besteht für alle Mitglieder (ausgenommen “Freunde der Almwirtschaft”), während die Organhaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Obleute von Agrar- und Bringungsgemeinschaften gilt. Da die letzteren personenbezogen sind, muss ein Obmannwechsel unbedingt in unserer Geschäftsstelle gemeldet werden. Im vergangenen Jahr konnten alle von unseren Mitgliedern eingebrachten Schadensfälle positiv für die Betroffenen durch das „Maklerbüro Robinig“ (Spittal/Drau) abgewickelt werden.
Eine Leistungsübersicht finden Sie unter: Mitgliederversicherung