Standpunkt und Erklärung der Almwirtschaft Österreich zur dauerhaften Ansiedlung des Wolfes in der Kulturlandschaft des Alpenraumes

 

Die grauenvollen Bilder, die einem Horrorfilm entstammten könnten, sind real und wurden einem Video der französischen Vereinigung Ethik und Weidewirtschaft entnommen. In unserer Medienlandschaft werden diese leider nie gezeigt. Wo bleibt bei diesen unerträglichen Auswirkungen für unsere Nutztiere der Tierschutz?! Der Staat ist in der Verpflichtung!

Der Wolf ist nicht vom Aussterben bedroht und ist durch die IUCN auf der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ als nicht gefährdet eingestuft!

Als Lösung wird der Almwirtschaft Herdenschutz empfohlen – dazu ein paar Fakten:

In Frankreich werden jährlich mehr als 25 Millionen Euro für Herdenschutz und Schadensabgeltung ausgegeben. Pro Jahr werden in Frankreich mehr als 11.000 Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde, Esel und Hunde von Wölfen gerissen. 80 Prozent davon in „als geschützt anerkannten Herden“. 50 Prozent der Nutztierrisse erfolgen bei Tag. Im Jahr 1988 wurden in den südfranzösischen Alpen 801.600 Schafe und Ziegen gehalten. Seit dem ersten Auftreten von Wölfen im Jahr 1992 verfiel der Schaf- und Ziegenbestand bis zum Jahr 2010 auf 425.700 Tiere.

Im deutschen Bundesland Sachsen – mit hoher Wolfsdichte – erfolgten im Jahr 2016 84 Prozent der Nutztierrisse in „als geschützt anerkannten Herden“. Der Schafbestand hat sich seit dem ersten Auftreten des Wolfes im Jahr 2002 von rd. 150.000 auf weniger als 70.000 Tiere mehr als halbiert. Zum Vergleich stieg in Österreich der Schafbestand im selben Zeitraum um 10 Prozent an.

Das in Kals am Großglockner von 2014 – 2017 durchgeführte Herdenschutzprojekt mit ständiger Behirtung und dem Einsatz von Herdenschutzhunden war in allen Jahren mit großen Problemen behaftet. Laut den Auftreibern der ca. 1200 Schafe kam es nicht nur zu Konflikten zwischen den Herdenschutzhunden mit Wanderern, es gab auch spürbar mehr Ausfälle bei den aufgetriebenen Tieren, die Tageszunahmen waren geringer und parasitäre Erkrankungen nahmen zu – und das, obwohl es nie zu einen Kontakt mit Wölfen kam! Das Herdenschutzprojekt wurde daher im 4. Projektjahr – einen Monat nach Almauftrieb – endgültig abgebrochen.

Auch Erfahrungen aus der Schweiz zeigen, dass Herdenschutz mit Hunden auf Almen mit Wanderwegen nicht konfliktfrei möglich ist.

Auf einer Alm in Kärnten, die in vier aufeinanderfolgenden Jahren Verluste von durchschnittlich 40% der aufgetriebenen Schafe hinnehmen musste, wurde mit Unterstützung des Landes im Jahr 2016 ein Herdenschutzprojekt durchgeführt – die Kosten dafür betrugen € 195.- pro aufgetriebenem Schaf, das ist mehr als der „Nutzwert“ der Tiere – und das für einen Zeitraum von lediglich 3,5 Monaten!

In Österreich werden auf 80 Prozent der insgesamt 8.125 Almen weniger als 50 GVE aufgetrieben. Der durchschnittliche Auftrieb pro Alm beträgt 33 GVE. Herdenschutz ist durch diese kleinstrukturierte Almwirtschaft flächendeckend nicht durchführbar. In Kärnten und Salzburg werden einzelne Almen nicht mehr mit Schafen bestoßen. Obwohl der materielle Schaden ersetzt wird, wollen die Tierhalter sich nicht damit abfinden ihre Tiere als Futter für Wölfe oder Bären zu betrachten. Die von der Gesellschaft gewünschte artgerechteste Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, nämlich die Alm- und Weidewirtschaft, wird durch die Ausbreitung der Großraubtiere aufs Spiel gesetzt.

In der Resolution von Kranjska Gora in Slowenien vom 15. Juni 2016 fordern daher sämtliche almwirtschaftlichen Organisationen des Alpenraumes mit der Schweiz, Bayern, Slowenien, Österreich, Südtirol und Frankreich die „Herabsetzung des Schutzstatus der Großraubtiere in der EU-FFH-Richtlinie und die Möglichkeit einer Regulierung der Populationen durch den Menschen. Sie fordern darüber hinaus zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft die Einführung großraubtierfreier Zonen“.

In Schweden werden zum Beispiel zur Erhaltung der Kultur der Samen mit ihrer traditionellen Rentierzucht Gebiete mit der mehrfachen Fläche Österreichs wolfsfrei gehalten.

Die Landesagrarreferentenkonferenz hat am 12. Jänner 2018 in Klagenfurt einstimmig beschlossen, dass der Schwerpunkt der Bemühungen aus österreichischer Sicht sein muss, den Wolf in der EU-FFH-Richtlinie aus dem Anhang 4 (höchster Schutzstatus) in den Anhang 5 (Möglichkeit der Regulierung im Rahmen einzelstaatlicher Managementpläne) zu bekommen. Auf Landesebene setzen sich die Agrarreferenten dafür ein, dass die Naturschutzreferenten der Länder bereit sind diese Forderung mitzutragen.

Wie sagte doch Professor Friedrich Reimoser von der Universität für Bodenkultur bei der Tagung „Der Wolf im Alpenraum“ im Mai 2017 sehr treffend: „Gesetze sollen den Menschen dienen und nicht der Mensch den Gesetzen!“

Zur Erhaltung der Kultur der Bergbäuerinnen und Bergbauern mit ihrer traditionellen derzeit noch flächendeckenden Alm- und Weidewirtschaft sind diese Forderungen mithilfe des Tierschutzgesetzes und der Alpenkonvention – Protokoll Berglandwirtschaft – durch die Politik durchzusetzen.

Mehr auf YouTube: : https://www.youtube.com/watch?v=cltlviMtBMA&t=310s

 

Rotholz, am 1. Februar 2018 Aigen im Ennstal, am 2. Februar 2018