Aufgrund der aktuellen Situation und diverser Einschränkungen bezüglich Covid 19 ergeben sich hinsichlich der kommenden Almsaison diverse Fragen. Wir haben versucht, die derzeit geltenden Bestimmungen zusammenzufassen:

 

-Prinzipiell können Gasthäuser, Buschenschänken/Heurigen den Betrieb mit den bekannten Einschränkungen wieder ab 15.05. aufnehmen. Dies gilt auch für die Almausschank. Also vor 15.05. ist keine Almausschank erlaubt!

-Eine Beherbergung von Gästen ist dann erst wieder ab 29.05. erlaubt.

Einreisebestimmungen für Almpersonal aus dem Ausland:

Die grundlegenden Bestimmungen sind für alle Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, also auch für das Almpersonal, dieselben. Zusammenfassend gelten für alle Arbeitskräfte die aus anderen EU-Ländern nach Österreich einreisen möchten folgende Bestimmungen:

-Prinzipiell immer erforderlich (stark zu empfehlen) ist es ein negativer Covid-19 Test, welcher nicht älter als 4 Tage ist! Die Kosten eines solchen Testes sind 80 – 150 €.

-Sollte es aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein ein solches Attest zu bekommen, kann in Ausnahmefällen auch eine Einreise ohne dieses ermöglicht werden. Hier muss sich aber der Arbeitnehmer grundsätzlich am Zielort in freiwillige Quarantäne begeben. Bestimmungen dazu im Anhang. Hier gibt es jedoch immer die Gefahr, dass dies von den jeweiligen Grenzbeamten nicht akzeptiert wird.

-Eine Arbeitsbescheinigung vom (zukünftigen) Arbeitgeber ist jedenfalls von Vorteil.

-Bitte dabei unbedingt beachten, dass sich die jeweiligen Ein-/ Durch-/ und Ausreisebestimmungen laufend ändern können. Nachdem es für Spezialfälle zum Teil bilaterale Vereinbarungen gibt, welche oft durch Initiative der Bundesländer mit den Nationalstaaten verhandelt werden, wurden auf Länderebene in den Landwirtschaftskammern eigens Koordinatoren eingerichtet. Diese Koordinatoren können stets aktuelle Infos geben. Bei Speziellen fragen können sie gerne mit folgenden Personen im jeweiligen Bundesland in Kontakt zu treten:

LK Vorarlberg: Florian Vinzenz:
LK Steiermark: Thomas Hackl:
LK Salzburg: Michael Saller:
LK Oberösterreich: Stefan Hamedinger:
LK Tirol: Wendelin Juen:
LK Niederösterreich: Manfred Steinkellner:
LK Kärnten: Gabriele Schrott-Moser:

 

Es gilt unbedingt zu beachten, dass es sich um eine Momentaufnahme handelt und es jederzeit Änderungen geben kann. Wir werden sie am laufenden halten.

Downloads:

2020_04_10 Schlüsselarbeitskräfte_Landwirtschaft_aus_dem_Ausland_ Quarantäneauflagen_Informationsschreiben BMSGPK_BMLRT_LKÖ

2020_04_14_Info_Systemrelevante_Unternehmen_final

Corona Reisebestimmungen 28042020.docx (1)

Pendlerbescheinigung_Osterreich_Einreise grün

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