Voraussetzung für die Entnahme ist unter anderem, dass sich Wölfe trotz wiederholter Vergrämungsmaßnahmen auf weniger als 200 m bewohnten Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden nähern. Damit können sie als Risikowölfe klassifiziert werden.
Laut Verordnung sind zwei aufeinanderfolgende Vergrämungen erforderlich, die von jedermann durch optische oder akustische Vergrämungsmaßnahmen (z. B. Anschreien, Klatschen, Anleuchten etc.) erfolgen kann. Die Vergrämungen sind auf der Homepage der Kärntner Jägerschaft zeitnah zu melden. Nur so können Risikowölfe identifiziert und in der weiteren Folge zum Abschuss freigegeben werden.

Risse sollen bei der Hotline  unter 0664/8053611499 des Landes Kärnten gemeldet werden! Die beim Land Kärnten sowie bei der Kärntner Jägerschaft verfügbaren Rissbegutachter sind unter einer gemeinsam verwalteten Risshotline zu erreichen, für die auch an Wochenenden ein Bereitschaftsdienst eingerichtet ist. Innerhalb von 24 Stunden nach einem entsprechenden Anruf hat die direkte Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung zur Rissbe-gutachtung zu erfolgen. Dies gilt auch an Wochenenden.

Weitere Informationen zur Meldung von Wildtierrissen an die AMA sind auf der Homepage der LK-Kärnten abrufbar.