Ziel dieser Unterstützungsaktion ist eine Aufrechterhaltung und Optimierung der
Beweidung von Almen mit Schafen und Ziegen unter schwieriger werdenden
Bedingungen. Die moderne GPS-Technologie soll als hilfreiches Zusatzinstrument zur
Ortung der Tiere dienen, ins besonders dann, wenn es zu Beunruhigung oder Störungen
in der Herde gekommen ist. Über Smartphone, Tablet oder Computer lässt sich die
exakte Position der Tiere ganz einfach feststellen und erleichtert damit die regelmäßige
Tierkontrolle. Das aufwändige Suchen und Beobachten der Tiere auf der Alm wird
dadurch wesentlich vereinfacht. Tierkontrolle wird einfacher.

Der Einsatz von GPS-Halsbandsendern soll die regelmäßige Kontrolle der Schafe und
Ziegen durch den Tierhalter auf den Almen keinesfalls ersetzen. Eine entsprechende
Tierkontrolle kann sogar öfter stattfinden, da Zeit für die aufwendige Suche wegfällt.
Anhand der GPS-Geräte können auch sehr gut Bewegungsmuster in einem frei
einstellbaren Zeitraum in der Weideperiode dargestellt werden. Die Auswertungen
einer Studie der HBLFA Raumberg-Gumpenstein haben gezeigt, dass GPS-Geräte oft
auch dort noch funktionieren, wo das Handynetz bereits schlecht ist, da sie sich immer
ins bestmögliche Netz einwählen. Eine schlechte Netzabdeckung kann jedoch zu einem
bis zu doppelt so hohem Stromverbrauch führen. Dies ist beim Einstellen des
Sendeintervalls zu berücksichtigen, damit eine ausreichende Stromreserve bis zum
Abtrieb der Tiere zur Verfügung steht. Ein normales Intervall beträgt vier Stunden, bei
gutem Empfang und leistungsstarken Geräten (Akku) ist auch ein Sendeintervall von ein
bis zwei Stunden möglich.

Bis zu 80 % der Anschaffungskosten gefördert

Das Agrarreferat des Landes Kärnten fördert den Ankauf von GPS-Halsbandsendern mit
80 % der Neuanschaffungskosten bzw. mit max. 80 € pro Stück. Der Ankauf der Sender
muss im Jahr 2024 erfolgen. Pro Betrieb wird der Ankauf von max. 3 Stück/Betrieb
gefördert, wobei es eine Staffelung nach der Tieranzahl gibt:
▪ für die ersten 10 förderfähigen Tiere: ein GPS System
▪ zwischen 11 bis 30 förderfähige Tiere: je ein weiteres GPS System
▪ zwischen 31 bis 50 förderfähige Tiere: je ein weiteres GPS System
Förderfähig sind weibliche Schafe/Ziegen ab einem Jahr, gemolken oder nicht gemolken.
Die Tiere müssen mindestens 60 Tage/Jahr auf der Alm gehalten werden. Als
Förderwerber kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, welche einen
landwirtschaftlichen Betrieb in Kärnten bewirtschaften. Als Gebietskulisse kommen
Almen in und außerhalb Kärntens infrage. GPS-Halsbandsender werden von
unterschiedlichen Firmen angeboten und sind im Fachhandel erhältlich.

Antragstellung

Eine Antragsstellung ist ab dem 15. Juli 2024 (Stichtag Almauftriebsliste) möglich, die
förderfähigen Tiere sind aus der Almauftriebsliste zu entnehmen. Das ausgefüllte
Antragsformular inklusive Almauftriebsliste und Rechnungsbelege (Rechnung lautend
auf den/die Betriebsführer(in), Überweisungsbestätigung, bzw. Buchungsbeleg) sind bei
der Kammer für Land- und Forstwirtschaft, Referat 4, Tierische Produktion und Bauen
bis längstens 31. Oktober 2024 einzureichen.

Das Antragsformular kann Hier oder auf der Homepage des Schaf und Ziegenzuchtverbandes Kärnten https://www.schafe-ziegen-kärnten.at/downloads/
abgerufen werden. Auskünfte über den Ankauf der Geräte und zur Antragseinreichung
können im Referat 4, Tierische Produktion und Bauen in der LK Kärnten unter Tel.:
0463/5850-1523 eingeholt werden.